TelDaFax



TelDaFax übernimmt alle Wechselformalitäten



TelDaFax Die TelDaFax Marketing GmbH konnte im ersten Geschäftsjahr 2007 bereits über 400.000 Kunden gewinnen. Für 2008 sind weitere 500.000 Kunden geplant. Mit dieser Vorgabe und entsprechenden Investitionen ist der beste Grundstein gelegt, dass TelDaFax im Jahr 2008 nicht erneut von einer Auftragsflut überrascht wird.

Die Strompaketen von TelDaFax sind eine gute Wahl. 1. Im Jahrespaketpreis sind die Grundgebühr und der Arbeitspreis enthalten 2. 12 Monate Preisgarantie* inkl., optional bis 36 Monate möglich 3. Alle Formalitäten des Wechselprozess übernimmt TelDaFax für Sie Der Wechselprozess von Ihrem Vorversorger zu TelDaFax - Einfach und schnell. 1. Antrag ausfüllen 2. Kündigen bei Ihrem Vorversorger erledigen wir 3. Nach Eingang des Antrages erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung Ergebnis: Der Wechselprozess von Ihrem bisherigen Versorger zum günstigen TelDaFax-Paketpreis wird durchgeführt Die Stromversorgung ist gesetzlich gewährleistet, sodass Sie ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden - Der Wechselprozess kostet Sie nichts - Sie benötigen keinen neuen Stromzähler

Die TelDaFax Marketing GmbH vertreibt Produkte der Teldafax Energy AG , die aus der gleichnamigen GmbH entstanden ist. Mit 370.000 Neukunden im Jahr 2007 ist der Energy-Newcomer ein Schwergewicht im neuen Strommarkt. Kurzportrait der TelDaFax-Gruppe der Zukunft: Ein integrierter Telekommunikations- und Energieversorger Die TelDaFax-Gruppe ist ein Konzern, der mit seinen Tochtergesellschaften preislich attraktive Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Finanzen und Versicherungen anbietet. Die Kunden erhalten damit von der TelDaFax-Gruppe alle Produkte zur Grundversorgung des Haushalts oder des Betriebs aus einer Hand. Zur TelDaFax-Gruppe gehören: o Die TelDaFax Communications GmbH Anbieter von preislich attraktiven Festnetz-, Mobilfunk- und Breitbanddienstleistungen o Die TelDaFax ENERGY AG Anbieter von preisgünstigen Strom- und Gasangeboten o TelDaFax Services GmbH Anbieter von Versicherungsdienstleistungen, Customer Care o Die TelDaFax Financials GmbH Anbieter von Finanzdienstleistungen o TelDaFax Payment GmbH Anbieter von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten und dazugehöriger Technik Das TelDaFax Motto: Den Preis bestimmt der Kunde Doch wie funktioniert das? TelDaFax erklärt: Entscheiden Sie sich für eine der drei möglichen Sonderabschlagszahlungen, die einmalig im Voraus zu entrichten ist. Der gewählte Betrag des Sonderabschlags wird mit dem ersten Abschlag verrechnet. Bestimmen Sie dann die Zahlungsweise der laufenden Abschlagszahlungen, d.h. in welchen Abständen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) Sie diese begleichen möchten. Sie sind jeweils zu Beginn des gewählten Zahlungszeitraums zu entrichten. Den günstigsten Preis erhalten Sie bei Vereinbarung eines Sonderabschlags in Höhe von 200,- � im Modell 1 und gleichzeitiger Vorauszahlung für ein Jahr. In diesem Fall zahlen Sie nur 17,9 Cent pro Kilowattstunde und 6,50 � pro Monat für den Grundpreis.



Anschrift: TelDaFax Marketing GmbH Mottmannstraße 8 53842 Troisdorf



Aktuelles zu TelDaFax



TelDaFax mit Ökostrom-Fonds von Debi Select


(18.05.2010) 

Mit der Förderung von Biogas-, Solar- und Deponieentgasungs-Anlagen erweitert TelDaFax seine Tätigkeit hin zu einem umweltfreundlichen Ökostromproduzenten. Zugleich gibt das Unternehmen Kapitalanlegern die Möglichkeit, über einen Fond der Debi Select Gruppe in diese Projekte indirekt zu investieren und von erheblichen positiven Gewinnausschüttungen zu profitieren....  mehr

TÜV SÜD zertifiziert TelDaFax Ökostrom SunPower


(08.03.2010) Der TelDaFax Ökostrom SunPower ist vom TÜV SÜD nach Standard EE 01 zertifiziert. Damit garantiert der TÜV SÜD, dass TelDaFax SunPower zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird und auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zu­rückgeführt werden kann: Im Betrachtungszeitraum 2008 wurde die gesamte Strommenge für TelDaFax SunPower Ökostrom aus Wasserkraft in Skandina­vien produziert. TelDaFax will sich seinen Ökostrom auch für die Folgejahre durch den TÜV SÜD zertifizieren lassen. Im Zuge dessen fördert TelDaFax verschiedene Klimaschutzprojekte in ganz Europa....  mehr

TelDaFax jetzt auf Facebook


(04.03.2010) TelDaFax, bereits seit Mitte letzten Jahres auf Twitter vertreten, verstärkt die eigene Präsenz im Social Media Bereich: Am 1. März 2010 ging auf der sozialen Internetplattform Facebook die offizielle TelDaFax Fanseite online....  mehr

TelDaFax Holding AG gibt Kapitalerhöhung bekannt


(17.02.2010) Die TelDaFax Holding AG gibt Kapitaler­höhungen von insgesamt 27,5 Millionen Euro bekannt, die im Jahr 2009 erfolgreich durchgeführt wurden. Unter dem Dach der TelDaFax Holding AG wird am Standort Troisdorf unter anderem die TelDaFax ENERGY GmbH geführt....  mehr

Auf der Seite der Verbraucher: TelDaFax senkt die Gaspreise


(18.12.2009) Mitten im Winter senkt TelDaFax die Gaspreise. "Wir machen unseren Kunden ein Weihnachtsgeschenk?, so Klaus Bath, Vorstandsvorsitzender der TelDaFax Holding AG, "und geben die günstigen Konditionen, die wir beim Gaseinkauf haben, direkt weiter. Unsere Neukunden profitieren schon seit einigen Monaten von unseren aktuellen Rabatten. Daher werden jetzt die Abgabepreise an Bestandskunden, die länger als ein Jahr bei uns sind, mit Wirkung zum 1. Januar 2010 angepasst. Die Senkung der Gaspreise setzen wir über den Arbeitspreis um.?...  mehr




AGB TelDaFax

WICHTIGE KUNDENBELEHRUNG der TelDaFax Marketing GmbH (TelDaFax): Diese Belehrung dient dazu, mögliche Missverständnisse bei unseren zukünftigen Energiekunden zu vermeiden. Der TelDaFax-Berater kommt nicht von Ihrem örtlichen Stadtwerk bzw. im Auftrag Ihres örtlichen Stadtwerks oder in Zusammenarbeit mit Ihrem örtlichen Stadtwerk. Bei Ihrem örtlichen Stadtwerk und TelDaFax handelt es sich um zwei eigenständige Unternehmen. Bei Abschluss des Stromlieferauftrages mit TelDaFax wird Ihr bestehender Stromliefervertrag gekündigt. TelDaFax oder eine beauftragte Firma erledigt alle Wechselformalitäten für Sie. TelDaFax nutzt das bestehende Stromnetz und unterhält diesbezüglich vertragliche Beziehungen zum Netzbetreiber (in der Regel das örtliche Stadtwerk). Eine darüber hinaus gehende Zu¬sammenarbeit mit dem Netzbetreiber besteht nicht. Der TelDaFax-Berater hat nicht das Recht, Kundendaten bei Kunden des örtlichen Stadtwerkes zu erfragen, um einen Adressenabgleich für Ihr örtliches Stadtwerk durchzuführen und auf diese Weise erworbene Kundendaten in das Antragsformular von TelDaFax einzutragen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Strombelieferungsvertrag von TelDaFax handelt, der mit einer Kündigung Ihres aktuellen Anschlusses einhergeht und von Ihnen hierzu eine Unterschrift als Bestätigung benötigt. ENDE DER WICHTIGEN KUNDENBELEHRUNG. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie 1. Geltungsbereich und Änderungen 1.1 Die nachfolgenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der TelDaFax Marketing GmbH (nachfolgend TelDaFax) und ihren Kunden ohne Leistungsmessung, hinsichtlich der Stromversorgung der im Auftrag benannten Abnahmestelle. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie auf die Besei¬tigung von Störungen Anwendung. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwen¬dung, wenn TelDaFax ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde darauf Bezug nimmt. 1.2 Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die StromGGV (BGBl. I 2006, 2391) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. 1.3 TelDaFax ist berechtigt, die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die Ände¬rungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksam¬werdens der Änderung kündigen. 1.4 Bei Erhöhung des Umsatzsteuersatzes, Erhöhung oder Neueinführung von Steuern, öffentlichen Abgaben und/oder mittelbaren oder unmittelbaren Kostensteigerungen der Fortleitung elektrischer Energie bzw. durch Gesetze oder regierungs- oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen kann TelDaFax die betroffenen Preise entsprechend der Kos¬tenerhöhung anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht. 2. Angebote / Zustandekommen von Vertragsverhältnissen 2.1 Alle Angebote von TelDaFax sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind freibleibend. Der das Kundenverhält¬nis begründende Vertrag kommt durch einen schriftlich, telefonisch oder online erteilten Auftrag des Kunden unter Verwendung ei¬nes hierfür vorgesehenen Auftragsformulars oder Anmeldeprozesses und durch den Zugang einer Auftragsbestätigung der TelDaFax zustande, spätestens aber durch Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der betref¬fenden Dienstleistung (Strombelieferung). 2.2 TelDaFax behält sich vor, vor Annahme des Auftrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Hierzu wird sie - soweit zulässig - Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und/oder dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden einholen. 2.3 Ergeben sich auf Grund der Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Kunden, kann TelDaFax die Annahme des Auftrags verweigern oder von der Leistung einer der Höhe nach im Einzelfall von TelDaFax festgesetzten Sicherheit abhängig machen.2.4 Die Stromlieferung beginnt unter Berücksichtigung der verbindlichen Regelungen zum Lieferan¬tenwechsel zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragserteilung und richtet sich nach der notwendigen Bestätigung der Kündigung des Vorversorgers und der Bestätigung des Beginns der Netznutzung des Netzbetreibers gegenüber TelDaFax. 2.4 Kommt der erforderliche Vertrag zwischen TelDaFax und dem Netzbetreiber aufgrund von Verzögerungen im Wechselprozess nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zustande, können beide Parteien vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. TelDaFax ist zum Rücktritt befugt, sofern der Kunde noch länger als 6 Monate an den Vorversorger unkündbar gebunden ist und der Kunde dies bei Ange¬botsabgabe nicht mitgeteilt hat oder die Belieferung durch TelDaFax aufgrund von erheblichen Hindernissen aus der Sicht des Kunden nicht möglich ist. 2.5 Der Beginn der Belieferung wird dem Kunden durch TelDaFax angezeigt. 3. Umfang der Versorgung 3.1 TelDaFax stellt dem Kunden die elektrische Energie am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Bedarf an elektrischer Energie während der Laufzeit des Vertrages aus¬schließlich durch TelDaFax zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft - Wärme - Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Energie und zur Nutzung regenerativer Energiequellen sowie durch Notstromaggregate im Sinne von § 4 StromGVV. 3.2 Die vertragsmäßige Pflicht der Zurverfügungstellung von elektrischer Energie gilt nicht, soweit und solange Tel¬DaFax an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung TelDaFax wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. 3.3 TelDaFax hat die Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung, soweit möglich, rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. 4. Kündigung, Sperrung und Schadensersatz 4.1 Kündigungen gegenüber TelDaFax haben schriftlich zu erfolgen. 4.2 Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit kann der Vertrag erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit ordentlich gekün¬digt werden. Der Vertrag setzt sich jeweils um die vereinbarte Verlängerungszeit fort, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) TelDaFax nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die TelDaFax zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwür¬digkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen, oder b) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z.B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. 4.3 Ist der Kunde mit der Zahlung von mindestens 50 Euro in Verzug, ist TelDaFax berechtigt, die Versorgung des Kunden vier Wochen nach schriftlicher Androhung zu kündigen. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, TelDaFax den durch die Sperrung der Abnahmestelle bzw. den durch die außerordentli¬che Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat. Weiter¬gehende gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechte von TelDaFax bleiben unberührt. 5. Pflichten des Kunden / Umzug 5.1 Der Kunde hat TelDaFax unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Ge¬schäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, im Falle des Lastschriftverfahrens seiner Bankverbindungen sowie seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Änderungen in seiner Vermögenssituation, z.B. für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. 5.2 Im Falle eines Umzugs des Kunden oder eines sonstigen Wechsels der Lieferanschrift hat der Kunde die Änderung 6 Wochen vor dem Wechsel anzuzeigen. Bei einem Umzug des Kunden kann der Liefervertrag nur beendet werden, wenn der Kunde am neuen Wohnsitz keinen Strom von TelDaFax beziehen kann, weil z.B. er nicht Anschlussinhaber wird oder TelDaFax den Kunden aus dem Vertrag entlässt. Die Kündigungsvoraussetzungen sind durch den Kunden nachzuweisen. Bei Fortführung des Vertrages gilt der im TelDaFax-Tarif ausgewiesene Preis für das Netzgebiet der neuen Abnahmestelle. Sofern der Kunde den Wechsel der Lieferanschrift nicht fristgerecht anzeigt, wird der Kunde TelDaFax den Schaden, der durch die verspätete Mitteilung entstanden ist, ersetzen. 6. Abrechnung und Preise 6.1 Die vom Kunden an TelDaFax zu entrichtenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Tarif für die vertraglich vereinbarte Leistung. 6.2 TelDaFax rechnet die Verbrauchsmenge des Kunden in Zeitabschnitten, die 12 Monate nicht wesentlich über¬schreiten dürfen, ab. TelDaFax wird auf die zu erwartenden Jahreskosten mit Versorgungsbeginn monatlich, viertel¬jährlich oder jährlich Abschlagszahlungen im Voraus vom Kunden fordern. Der Differenzbetrag in einem Abrechnungs¬zeitraum zwischen der Summe der Abschlagszahlungen und den tatsächlichen Verbrauchskosten ist mit Zugang der Rechnung über die Abrechnung des Verbrauchs fällig. 6.3 Die Höhe der Sonderabschlagszahlung (einmalig fällig zum gewählten Stichtag oder bereits 3 Tage nach Erhalt der Auf¬tragsbestätigung) richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und kann der für diesen Tarif jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Bei Tarifen mit einer vertraglich vorgesehenen Sonderabschlagszahlung beginnt der Umstellungsprozess erst nach Eingang dieser Sonderabschlagszahlung. Die Verrechnung der Sonderabschlagszahlung erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach Verlassen des Tarifs oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird. 6.4 TelDaFax erhebt vom Kunden, für die Rückbelastung einer Lastschrift � 3,- oder bei der Nichteinlösung eines Schecks � 7,- als Bearbeitungsgebühr. Es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. 6.5 Wählt der Kunde eine andere Zahlungsart als das bei TelDaFax übliche Einzugsverfahren, erhebt TelDaFax für die zusätzlich notwen¬digen Buchungsarbeiten eine Bearbeitungsgebühr, die der jeweiligen aktuellen Zusatzpreisliste zu entnehmen ist. 6.6 TelDaFax behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor, insbesondere solche, bei de¬nen durch die im Voraus zu leistende vierteljährliche oder jährliche Abschlagszahlung eine Senkung des Kilowattstundenpreises stattgefunden hat. In diesem Fall kann TelDaFax ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges den Kilowattstundenpreis für die monatliche Zahlungsweise berechnen. 7. Änderung der Preiskonditionen Bei der Erhöhung oder Ermäßigungen von Kostenfaktoren, die andere als die in Ziffer 1.4 genannten Ursachen haben, ist TelDaFax berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. TelDaFax teilt dem Kunden die Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt. 8. Datenschutz, Wirtschaftsauskunfteien 8.1 TelDaFax erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten unter Beachtung des § 28 Abs. 1 Nr. 1 des Bun¬desdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. TelDaFax bedient sich für die Auftragsbearbeitung, die Kundenbetreuung, die Reklamationsbearbeitung, das Billing, das Mahnwesen und die Forderungsbeitreibung der Dienste Dritter. 8.2 Erklärt sich der Kunde damit einvertstande, so darf TelDaFax die in der Einverständniserklärung genannten Daten zu Zwe¬cken der Werbung, Kundenberatung und Marktforschung verarbeiten und nutzen. Die Nutzung und Übermittlung der sonstigen Kundendaten zu den in Satz 1 genannten Zwecken ist nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG zulässig. 8.3 Der Kunde willigt ein, dass TelDaFax an Wirtschaftsauskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Been¬digung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und von diesen Auskünfte über den Kunden erhält. 8.4 Darüber hinaus ist TelDaFax berechtigt, den Namen und die Adresse des Kunden sowie den Tatbestand der Leistungsstö¬rung an die Vereine Creditreform, D&B Schimmelpfeng AG, Süd-West-Inkasso, Auskunftei Bürgel und die Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu deren Schutz vor finanziellen Verlusten und zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu melden, wenn TelDaFax auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder ihrer Allgemeinen Ge¬schäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist sowie bei diesen Einrichtungen Auskünfte über den Kunden einzuholen. 9. Haftung 9.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Nutzung des Netzanschlusses erleidet, haftet der Netzbetreiber gemäß § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV - BGBl. I 2006, 2477). 9.2 Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 10. Messung und Ablesung 10.1 Die Verbrauchsmenge des Kunden wird durch Messeinrichtungen auf der Entnahmeseite festgestellt. 10.2 Die Messeinrichtungen werden vom Netzbetreiber, von der TelDaFax, oder nach Aufforderung vom Kunden selbstabgelesen. 10.3 TelDaFax ist berechtigt, Dritte mit den Messdienstleistungen zu beauftragen. 10.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. 10.5 Ist es notwendig, dass Messeinrichtungen beim Kunden eingebaut werden, kann TelDaFax dafür ein Entgelt verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Installation der Messeinrichtungen, soweit dies notwendig ist, zu ermöglichen sowie auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Standorte rechtzeitig bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei einer Leistungsmessung hat der Kunde die für eine Fernablesung notwendigen technischen Erfordernisse, insbesondere einen Nebenstellenanschluss der Telefonleitung, zur Verfügung zu stellen. Anderen¬falls ist TelDaFax berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Ablesung in Rechnung zu stellen. 10.6 Solange die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten werden können oder der Kunde den Zähler¬stand nicht meldet, kann TelDaFax den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesungen schätzen. Die tatsächlichen Verhält¬nisse sind dabei angemessen zu berücksichtigen. 11. Aufrechnung und Zurückbehaltung Gegen Forderungen von TelDaFax kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht begründen. 12. Geltendes Recht, Gerichtsstand 12.1 Zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten ist der Kunde nur nach vorheriger schriftli¬cher Zustimmung von TelDaFax berechtigt. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte Gewähr dafür bietet, die Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der § 15 ff. Aktiengesetz ist 12.2 TelDaFax kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag auch Dritter bedienen. Hierdurch kommt kein Ver¬tragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. 12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TelDaFax und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 12.4 Der geschlossene Vertrag inkl. der Leistungsbeschreibung, den AGB, dem Auftrag und der Auftragsbestätigung enthält alle Regelungen, die die Parteien über seinen Gegenstand getroffen haben. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden, es sei denn, es wird im Auftrag schriftlich ausdrücklich auf deren Bestehen hingewiesen. 12.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von TelDaFax, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. TelDaFax ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksame Klauseln durch solche zu ersetzen sind, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für Vertragslücken. TelDaFax Marketing GmbH, Mottmannstr. 8, 53842 Troisdorf Stand: Mai 2008